CNIL-Regeln für E-Mail-Tracking-Pixel (14. April 2026): Umsetzung in HubSpot und darüber hinaus
Aktualisiert am 23. Oktober 2026. Die öffentliche Beta für einwilligungsbasiertes E-Mail-Tracking von HubSpot ist am 15. Oktober 2026 gestartet: Diese Aktualisierung erklärt, wie es funktioniert und wie Sie es einrichten, und präzisiert die Punkte der CNIL zu bestehenden Listen, Akquise-E-Mails, Widerruf und Einwilligungsnachweis.
Kurz gesagt: Am 14. April 2026 hat die CNIL ihre endgültige Empfehlung zu Tracking-Pixeln in E-Mails veröffentlicht. Für die meisten Marketingzwecke erfordert ein Pixel eine Einwilligung, die von der Einwilligung in den Versand der Nachricht selbst getrennt ist. HubSpot gibt Ihnen die Einstellungen, um das pro Empfänger umzusetzen: Wenn das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking aktiviert ist, prüft HubSpot vor dem Tracking von Öffnungen und Klicks den Status der Tracking-Einwilligung, der mit jeder Empfänger-E-Mail-Adresse verknüpft ist. Sie können das Tracking außerdem für das gesamte Konto oder für eine einzelne E-Mail deaktivieren. HubSpot macht Sie nicht automatisch konform: Die Einwilligung einholen, erfassen und die Status aktuell halten müssen Sie weiterhin selbst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die CNIL hat die Empfehlung am 12. März 2026 verabschiedet (Délibération n° 2026-042), nachdem der Entwurf im Juni 2025 einer öffentlichen Konsultation unterzogen worden war, und sie am 14. April 2026 veröffentlicht.
- Eine Einwilligung ist erforderlich für Pixel, mit denen die Leistung von Kampagnen gemessen und optimiert wird oder Profile für das Targeting auf anderen Kanälen erstellt werden, und für die Betrugserkennung, etwa das Erkennen ungewöhnlicher oder massenhafter Öffnungen.
- Die Einwilligung in das Pixel ist unabhängig von den Regeln für den Versand der E-Mail, und die Ausnahme für die Zustellbarkeit gilt nicht für Akquise-E-Mails, deren Versand keine Einwilligung erfordert, etwa bei der B2B-Akquise, weil der Empfänger sie nicht ausdrücklich angefordert hat.
- Für Adressen, die vor dem 14. April 2026 erhoben wurden, mussten die Empfänger bis zum 14. Juli 2026 informiert werden. Diese Frist ist abgelaufen; wenn die Schwierigkeiten dokumentiert sind, kann die Frist angemessen verlängert werden.
- In HubSpot kann das Tracking von Marketing-E-Mails für das gesamte Konto oder für eine einzelne E-Mail deaktiviert werden. Einwilligungsbasiertes E-Mail-Tracking ist am 15. Oktober 2026 als öffentliche Beta gestartet: HubSpot prüft dann vor dem Tracking von Öffnungen und Klicks den Einwilligungsstatus jeder Empfängeradresse.
Was ist ein E-Mail-Tracking-Pixel?
Ein E-Mail-Tracking-Pixel ist eine unsichtbare Datei (meist ein Bild von 1 × 1 Pixel), die in den Inhalt einer E-Mail eingebettet ist und beim Öffnen der Nachricht automatisch Informationen an den Absender sendet. Laut CNIL kann der Absender damit für jeden einzelnen Empfänger feststellen, ob die Nachricht geöffnet wurde, wann (Tag und Uhrzeit), auf welchem Gerätetyp und an welchem ungefähren Standort, der aus der IP-Adresse abgeleitet wird.
Die CNIL vergleicht die Funktion von E-Mail-Pixeln mit der von Cookies beim Surfen im Web: Wie bei Cookies sind diese Verwendungen gesetzlich geregelt. Das Pixel selbst gewährt keinen Zugriff auf den Inhalt anderer Nachrichten oder auf das Postfach des Empfängers.
Was ändert sich mit der CNIL-Empfehlung vom 14. April 2026?
Die Empfehlung stellt klar, wann der Einsatz von Tracking-Pixeln eine Einwilligung erfordert und wann er unter eine eng gefasste Ausnahme fällt.
Wann ist eine Einwilligung erforderlich?
Die Einwilligungspflicht umfasst die meisten typischen Marketingzwecke. Die CNIL nennt die Analyse der Öffnungsrate zur Bewertung und Optimierung von Kampagnen (zum Beispiel zur Anpassung von Inhalt, Versandhäufigkeit oder Kanal), die Erstellung von Profilen, um Empfänger auf anderen Kanälen (Websites, mobile Apps) anzusprechen, sowie die individuelle Messung von Öffnungen für die Zustellbarkeit, wenn sie über die unten beschriebene Ausnahme hinausgeht. Auch die Betrugserkennung, etwa das Erkennen ungewöhnlicher oder massenhafter Öffnungen, die auf automatisiertes Verhalten hindeuten können, erfordert eine Einwilligung; sie gehört nicht zu den Ausnahmen.
Welche Pixel sind von der Einwilligungspflicht ausgenommen?
Die Ausnahme beschränkt sich auf zwei Gruppen: Pixel, die ausschließlich der Absicherung einer Authentifizierung dienen, und die Messung von Öffnungen, die strikt auf die Zustellbarkeit beschränkt ist, etwa um den Versand an inaktive Empfänger zu reduzieren oder einzustellen. Für die Zustellbarkeit erwartet die CNIL, dass Sie grundsätzlich nur das Datum der letzten bekannten Öffnung speichern (den Tag, ohne Uhrzeit), das bei jeder neuen Öffnung überschrieben wird. Wer die Uhrzeit der Öffnung oder mehr Daten als nötig erhebt, verliert die Ausnahme, und eine nachträgliche Anonymisierung der zusätzlichen Daten stellt sie nicht wieder her.
Ausnahmen gelten nur für Nachrichten, die der Empfänger angefordert hat: Transaktions-E-Mails (Willkommensnachricht, Bestell- oder Lieferbenachrichtigung, Rechnung, Zurücksetzen des Passworts) oder Marketing-E-Mails, für die eine Einwilligung erteilt wurde. Auch wenn ein Pixel keine Einwilligung erfordert, empfiehlt die CNIL, die Empfänger auf das Pixel hinzuweisen.
Die Falle: Einwilligung in das Pixel ist nicht gleich Einwilligung in den Versand
Der häufigste Auslegungsfehler besteht darin, die beiden Einwilligungen zu vermengen. Die CNIL behandelt sie getrennt: Die Einwilligungsregeln für Pixel sind unabhängig von denen für den Versand der E-Mail, sodass ein Pixel selbst in einer E-Mail einwilligungspflichtig sein kann, deren Versand keine Einwilligung erfordert, etwa bei der B2B-Akquise. Die Ausnahme für die Zustellbarkeit gilt nicht für solche Akquise-E-Mails, deren Versand keine Einwilligung erfordert, ob im B2B-Bereich oder für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, weil der Empfänger sie nicht ausdrücklich angefordert hat. Dass für den Versand keine Einwilligung nötig ist, hebt die Pflicht, für das Pixel eine Einwilligung einzuholen, also nicht auf.
Wer ist für das Einholen der Einwilligung verantwortlich?
Verantwortlich ist der Absender, verstanden als die Stelle, die den Versand in Auftrag gibt, auch wenn ein Dritter technisch versendet. Die CNIL betrachtet ihn als Verantwortlichen für die Verarbeitung im Zusammenhang mit dem Pixel und den E-Mail-Dienstleister als Auftragsverarbeiter. Nutzt der Dienstleister die Daten auch für eigene Zwecke und akzeptiert der Absender dies vertraglich, sind beide für die Erhebung der Daten gemeinsam Verantwortliche.
Wie und wann die Einwilligung eingeholt wird
Die CNIL bevorzugt es, die Einwilligung in dem Moment einzuholen, in dem die E-Mail-Adresse erhoben wird, direkt im Anmeldeformular. Die Einwilligung kann auch später über eine E-Mail ohne Pixel eingeholt werden, die auf eine Seite führt, auf der der Empfänger seine Wahl trifft. Diesen zweiten Weg hält die CNIL für angemessen, wenn ein Dritter die Adresse erhoben hat, ohne den Nachweis der Einwilligung in Pixel weiterzugeben; die E-Mail darf dann keinen Tracker enthalten, für den eine Einwilligung erforderlich ist. Nach einer Ablehnung hält die CNIL es für gute Praxis, die Person sechs Monate lang nicht erneut zu fragen.
Grundsätzlich gehört zu jedem eigenständigen Zweck eine eigene Einwilligung. Die CNIL lässt zwei Erleichterungen zu: eine einzige Einwilligung für zusammenhängende Zwecke und eine zweistufige Oberfläche, bei der auf der ersten Ebene eine globale Einwilligung möglich ist, sofern die zweite Ebene eine Auswahl Zweck für Zweck erlaubt.
Zeitplan: Die Frist für bestehende Listen ist abgelaufen
Für bereits erhobene Adressen hatten Absender nach der Veröffentlichung drei Monate Zeit, die Empfänger per gesonderter E-Mail oder durch eine in eine E-Mail eingefügte Information (zum Beispiel einen Hinweiskasten) zu informieren und ihnen einen Widerspruch zu ermöglichen: Für Adressen, die vor dem 14. April 2026 erhoben wurden, musste die Information bis zum 14. Juli 2026 versandt werden. Wenn die Schwierigkeiten dokumentiert sind, kann die Frist angemessen verlängert werden. Andernfalls muss ein Absender, der die Empfänger nicht rechtzeitig informiert hat, grundsätzlich ihre Einwilligung einholen und, falls das nicht gelingt, den Einsatz einwilligungspflichtiger Pixel einstellen. Bei der Veröffentlichung der Empfehlung am 14. April 2026 kündigte die CNIL an, die Einhaltung anschließend im Rahmen ihrer anstehenden Kontrollen zu prüfen.
Widerruf und Nachweis der Einwilligung
Jede E-Mail sollte im Footer einen sichtbaren Link zu einer Widerrufsseite enthalten. Nach dem Widerruf dürfen Daten aus Pixeln in bereits versandten E-Mails nicht mehr verwendet werden, bereits versandte Tracker müssen Sie jedoch nicht entfernen. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung, und die Daten sollten danach gelöscht werden, es sei denn, eine andere Rechtsgrundlage rechtfertigt ihre Aufbewahrung.
Zum Nachweis erwartet die CNIL grundsätzlich, dass der Einwilligungsnachweis für jede Person einzeln aufbewahrt wird, zusammen mit den Bedingungen, unter denen die Einwilligung erteilt wurde. In ihrer Präsentation vom 28. Mai 2026 erklärte die CNIL, ihre Dienststellen arbeiteten an der Frage des Einwilligungsnachweises, um die Pflichten zu klären, die sich aus den Texten ergeben.
Macht HubSpot Sie konform mit der CNIL-Empfehlung?
HubSpot unterstützt Ihre Bemühungen um Konformität, macht Sie aber nicht automatisch konform. Die Mechanismen unterscheiden sich für Marketing-E-Mails, Einzel-E-Mails sowie Website- und Werbepixel, und das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking hat unten einen eigenen Abschnitt.
Marketing-E-Mails: auf Kontoebene oder pro E-Mail
Das Öffnungs- und Klick-Tracking für Marketing-E-Mails kann für das gesamte Konto unter Settings → Marketing → Email → Tracking (Bezeichnungen der englischen Oberfläche) oder für eine einzelne E-Mail im E-Mail-Editor deaktiviert werden. Die Einstellung pro E-Mail können Sie nur nutzen, wenn das Tracking für das Konto aktiviert ist und das Quellen-Tracking so eingestellt ist, dass allen URLs Quellen-Tracking-Tags hinzugefügt werden. HubSpot bestätigt, dass das Öffnungs-Tracking ein unsichtbares Ein-Pixel-Bild verwendet.
Diese Einstellungen gelten für ein ganzes Konto oder eine ganze E-Mail. HubSpot deaktiviert das Tracking nicht automatisch anhand des Standorts eines Kontakts. Als Beispiel für die Einstellung pro E-Mail nennt HubSpot eine E-Mail ohne Tracking für Empfänger, die keine Tracking-Einwilligung erteilt haben. Das kann eine separate Aussendung ohne Tracking an französische Empfänger ohne Pixel-Einwilligung sein, während Ihre Hauptaussendung weiterhin getrackt wird. Für ein Tracking, das der Einwilligung jedes Empfängers folgt, nutzen Sie das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking, das als Nächstes beschrieben wird.
Das Deaktivieren des Trackings hat seinen Preis: Funktionen, die auf Engagement basieren, etwa Versandzeitoptimierung, Graymail-Unterdrückung, A/B-Tests, Lead-Scoring und Attributionsberichte, erhalten für diese E-Mails weniger Daten.
Einwilligungsbasiertes E-Mail-Tracking (öffentliche Beta)
Am 8. September 2026 kündigte HubSpot eine Beta für einwilligungsbasiertes E-Mail-Tracking an, und die öffentliche Beta ist am 15. Oktober 2026 gestartet; um teilzunehmen, suchen Sie in Product Updates nach „Consent Email Tracking Capabilities“. Ein Super Admin kann das Konto anmelden, und für das Aktivieren des einwilligungsbasierten E-Mail-Trackings und das Festlegen der Status der Tracking-Einwilligung sind die Rechte eines Super Admin erforderlich.
Wenn das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking aktiviert ist, prüft HubSpot vor dem Tracking von Öffnungen und Klicks den Status der Tracking-Einwilligung, der mit jeder Empfänger-E-Mail-Adresse verknüpft ist. Der Status gehört zu einer E-Mail-Adresse statt zu einem Kontakt, und ein Status gilt für alle Ihre Marken. Das einwilligungsbasierte Tracking gilt für unterstützte E-Mails, die über HubSpot und über verbundene E-Mail-Konten versandt werden, und die Einstellung gilt für alle E-Mail-Empfänger in Ihrem CRM; sie lässt sich nicht auf Empfänger in bestimmten Ländern oder Regionen beschränken.
| Status der Tracking-Einwilligung | Öffnungen und Klicks |
|---|---|
| „Not specified“ (Standard) | Nicht getrackt |
| „Consent declined“ (abgelehnt) | Nicht getrackt |
| „Consent given“ (erteilt) | Getrackt |
| „Consent not applicable“ (nicht zutreffend) | Getrackt |
„Not specified“ (nicht angegeben) bedeutet, dass für den Empfänger keine Tracking-Einwilligung erfasst ist. „Consent not applicable“ ist für Empfänger gedacht, bei denen aufgrund ihres Standorts oder anderer zutreffender Umstände keine vorherige Einwilligung erforderlich ist; bei aktivierten Datenschutzeinstellungen wird eine Adresse mit diesem Status nur getrackt, wenn eine bekannte Rechtsgrundlage vorliegt.
Solange Sie keinen Status festgelegt haben, hat jeder Kontakt den Status „Not specified“, sodass für ihn nach dem Aktivieren der Einstellung keine Tracking-Pixel eingefügt werden. HubSpot empfiehlt, Kontakten, die nicht in den betroffenen Regionen ansässig sind, den Status „Consent not applicable“ zuzuweisen.
So richten Sie es ein:
- Treten Sie der Beta bei: Suchen Sie in Product Updates nach „Consent Email Tracking Capabilities“; ein Super Admin meldet das Konto an.
- Legen Sie zuerst die Status der Tracking-Einwilligung für Ihre bestehenden Empfänger fest, wie HubSpot es empfiehlt.
- Wählen Sie in den Settings im linken Seitenleistenmenü Privacy & Consent und schalten Sie Require consent to track emails ein.
- Klicken Sie im Dialogfeld auf I understand und aktivieren Sie das Tracking von Marketing-E-Mails und von Einzel-E-Mails.
Kontakte können das Tracking von Öffnungen und Klicks auf ihrer Seite mit den Abonnementeinstellungen zulassen oder ablehnen. HubSpot-Formulare erfassen die Tracking-Einwilligung nicht über die Datenschutzfelder; Sie können einen Workflow nutzen, der den Status der Tracking-Einwilligung beim Absenden des Formulars aktualisiert. Aktualisieren Sie den Status in Workflows mit der Aktion Manage email tracking consent; mit der Aktion Edit record lässt er sich nicht ändern, und für Workflows ist ein Professional- oder Enterprise-Abonnement erforderlich. Die Status lassen sich nicht direkt importieren: Aktualisieren Sie sie nach einem Import gesammelt, zum Beispiel über die Indexseite der Kontakte.
Öffnungs-, Klick- und Antwortraten von Marketing-E-Mails werden dann nur auf Basis von E-Mails berechnet, die sowohl zugestellt als auch getrackt wurden, während die Leistungsberechnungen für Sequenzen unverändert bleiben; stellen Sie sich also darauf ein, dass sich Ihre Benchmarks für Marketing-E-Mails verschieben. Anonymes E-Mail-Tracking wird in dieser Beta nicht unterstützt.
Einzel-E-Mails (Vertrieb): feinere Steuerung
Für Einzelnachrichten bietet HubSpot mehr Kontrolle. Ein Admin verwaltet das Tracking für alle Benutzer unter Settings → Data Management → Objects → Activities in den Einstellungen Email Log and Track. Einzelne Benutzer können das Tracking für eine bestimmte Nachricht mit dem Kontrollkästchen Track in der Erweiterung bzw. dem Add-in HubSpot Sales deaktivieren.
Wenn die Datenschutzeinstellungen aktiviert sind, können E-Mail-Öffnungen nur bei Kontakten getrackt werden, denen eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zugewiesen ist. Geht eine E-Mail an mehrere Empfänger und hat ein Kontakt keine Rechtsgrundlage, trackt HubSpot diese E-Mail trotzdem, die Benachrichtigungen sind aber anonym. Da eine solche E-Mail weiterhin getrackt wird, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, ob dies die Einwilligungsanforderung der CNIL für französische Empfänger erfüllt. Das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking gilt auch für unterstützte E-Mails, die über verbundene E-Mail-Konten versandt werden.
Beachten Sie, dass die Eigenschaft „Legal basis for processing contact's data“ keine Einwilligung in das E-Mail-Tracking erfasst; HubSpot behandelt diese zwei Angaben getrennt.
Website- und Werbepixel
Für Website-Tracking und Werbepixel kann das Einwilligungsbanner von HubSpot eine Einwilligung der Besucher erforderlich machen, bevor Cookies gesetzt werden, auch durch das Werbepixel von HubSpot. Das Banner deckt Cookies auf Webseiten ab, nicht Tracking-Pixel in E-Mails.
Können Sie französische und nicht französische Empfänger unterschiedlich tracken?
Ja, mit dem einwilligungsbasierten E-Mail-Tracking. HubSpot prüft vor dem Tracking von Öffnungen und Klicks den Status der Tracking-Einwilligung jeder Empfänger-E-Mail-Adresse. Die Einstellung lässt sich nicht auf Empfänger in bestimmten Ländern oder Regionen beschränken, der Unterschied ergibt sich also aus den Status, die Sie festlegen: HubSpot empfiehlt, Kontakten, die nicht in den betroffenen Regionen ansässig sind, den Status „Consent not applicable“ zuzuweisen.
Ohne die Beta können Sie die Zielgruppe auf separate Aussendungen aufteilen und das Tracking für die Aussendung an französische Empfänger ohne Einwilligung deaktivieren (Einstellung pro E-Mail) oder ein externes Tool für eine Steuerung pro Empfänger nutzen. Für Einzel-E-Mails gibt es keine automatische Regel nach dem Muster „Land = Frankreich, also Tracking deaktivieren“: Die Unterscheidung erfolgt pro Nachricht und über die Kopplung des Trackings an eine Rechtsgrundlage in den Datenschutzeinstellungen.
Wann ist ein externes Tool weiterhin sinnvoll?
Mit dem einwilligungsbasierten E-Mail-Tracking setzt HubSpot das Tracking pro Empfänger selbst um. Ein externes Tool ist weiterhin sinnvoll, wenn Sie die Beta nicht nutzen oder für Empfänger ohne Einwilligung eine anonymisierte Messung oder eine Messung auf Kampagnenebene wünschen: Anonymes E-Mail-Tracking wird in dieser Beta nicht unterstützt. In diesem Fall bleibt HubSpot das CRM und das Einwilligungsregister, während das externe Tool über das Pixel-Verhalten pro Empfänger entscheidet.
Das Muster
- Pixel-Einwilligung separat einholen. Eine an den Vorgaben der CNIL ausgerichtete Einwilligung sollte von der Einwilligung in das E-Mail-Abonnement getrennt sein. Ein HubSpot-Formular mit Datenschutz- und Einwilligungshinweisen holt über Kontrollkästchen die Einwilligung in die Kommunikation ein, und eine Übermittlung setzt die Rechtsgrundlage des Kontakts auf „Freely given consent from contact“; die Tracking-Einwilligung lässt sich über diese Datenschutzfelder nicht erfassen, daher braucht die Pixel-Einwilligung ein eigenes Feld.
- Einwilligung in HubSpot synchronisieren. Die integrierte Eigenschaft für die Rechtsgrundlage hilft bei der Datenschutz-Governance, die Pixel-Einwilligung braucht aber einen eigenen Datensatz, weil sie sich von der Einwilligung in den E-Mail-Empfang unterscheidet. Mit dem einwilligungsbasierten Tracking von HubSpot ist dieser Datensatz der Status der Tracking-Einwilligung; andernfalls legen Sie benutzerdefinierte Eigenschaften an, etwa
email_tracking_consent,email_tracking_consent_timestamp,email_tracking_consent_sourceundemail_tracking_consent_text_version. - Vor dem Versand segmentieren. Ein französischer Empfänger mit Einwilligung kann über das externe Tool eine E-Mail mit individuellem Pixel erhalten. Ein französischer Empfänger ohne Einwilligung erhält eine Version ohne Tracking oder eine anonymisierte Version.
- Über die externe Plattform senden, wenn Sie deren Verhalten pro Empfänger brauchen. Ohne einwilligungsbasiertes Tracking wird das Tracking von HubSpot-Marketing-E-Mails pro Konto oder pro E-Mail eingestellt; genau diese selektive Logik löst das externe Tool.
- HubSpot-Datenschutzeinstellungen für Einzel-E-Mails aktiviert lassen. E-Mail-Öffnungen können dann nur bei Kontakten mit Rechtsgrundlage getrackt werden; eine E-Mail an mehrere Empfänger, unter denen ein Kontakt ohne Rechtsgrundlage ist, wird weiterhin getrackt, mit anonymen Benachrichtigungen.
Was Sie vom externen Tool verlangen sollten
Prüfen Sie bei der Auswahl eines Anbieters, ob er eine separate Einwilligung für das Tracking-Pixel einholen, ein individuelles Pixel nur bei Empfängern mit Einwilligung einfügen, für alle anderen eine anonymisierte Messung oder eine Messung auf Kampagnenebene verwenden, Widerrufe serverseitig umsetzen, Einwilligungsnachweise für Audits exportieren und Einwilligungsfelder per API oder nativer Integration mit HubSpot synchronisieren kann.
Eine Einschränkung, die Sie kennen sollten
Wenn Sie Marketing-E-Mails weiterhin direkt aus HubSpot versenden, kann ein externes Tool die Tracking-Einstellungen von HubSpot im nativen Versandablauf in der Regel nicht übersteuern. In der Praxis muss das externe Tool entweder für diese Kampagnen zur Versandplattform werden oder einen separaten, konformen Versandweg für französische Empfänger bereitstellen.
Empfohlene Konfiguration für Teams mit HubSpot
- Marketing-E-Mails: Nutzen Sie das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking und legen Sie die Status fest, bevor Sie es aktivieren. Ohne die Funktion gilt: Wenn Ihre Aussendungen französische Empfänger ohne Pixel-Einwilligung enthalten, senden Sie ihnen eine separate E-Mail mit deaktiviertem Tracking (Einstellung pro E-Mail) oder deaktivieren Sie das Öffnungs-Tracking für das Konto, und rechnen Sie mit weniger Daten für engagementbasierte Funktionen.
- Einzel-E-Mails: Deaktivieren Sie das Tracking nicht global. Aktivieren Sie die Datenschutzeinstellungen und weisen Sie die Rechtsgrundlage zu; das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking gilt auch für unterstützte E-Mails, die über verbundene E-Mail-Konten versandt werden. Ohne die Funktion deaktivieren Sie das Tracking pro Nachricht für französische Empfänger ohne Einwilligung.
- Einwilligungsbasiertes Tracking: Legen Sie die Status der Tracking-Einwilligung für bestehende Empfänger fest, bevor Sie es aktivieren, zum Beispiel den Status „Consent not applicable“ für Kontakte, die nicht in den betroffenen Regionen ansässig sind. Nur ein Super Admin kann es aktivieren und Status festlegen.
- Pixel pro Empfänger ohne die Beta: über ein externes Tool (ESP oder Router), mit HubSpot als Einwilligungsregister und CRM.
- Bestehende Listen: Die Frist bis zum 14. Juli 2026 ist abgelaufen. Wenn Sie die Empfänger nicht informiert oder ihnen keine Widerspruchsmöglichkeit angeboten haben, holen Sie eine Einwilligung ein oder verzichten Sie bei ihnen auf einwilligungspflichtige Pixel.
Zusammenfassung
Die CNIL-Empfehlung vom 14. April 2026 verlangt für die meisten Marketingzwecke eine separate Einwilligung in das Tracking-Pixel, unabhängig von der Einwilligung in den Versand, und die Frist zur Information bestehender Listen endete am 14. Juli 2026. HubSpot bietet Tracking-Steuerung auf Kontoebene und pro E-Mail, an die Rechtsgrundlage gekoppeltes Tracking bei Einzel-E-Mails, Einwilligungsbanner für Websites und das einwilligungsbasierte E-Mail-Tracking, das am 15. Oktober 2026 als öffentliche Beta gestartet ist und vor dem Tracking den Einwilligungsstatus jeder Empfängeradresse prüft. HubSpot allein macht Sie nicht konform: Sie holen die Einwilligung ein, erfassen sie als Status der Tracking-Einwilligung und legen diese Status fest, bevor Sie die Funktion aktivieren.
Häufige Fragen
Macht HubSpot Sie konform mit den CNIL-Regeln für E-Mail-Tracking-Pixel?
Nicht automatisch. Mit dem einwilligungsbasierten E-Mail-Tracking (öffentliche Beta) prüft HubSpot vor dem Tracking von Öffnungen und Klicks den Einwilligungsstatus jeder Empfänger-E-Mail-Adresse, und Sie können das Tracking von Marketing-E-Mails außerdem für das gesamte Konto oder für eine einzelne E-Mail deaktivieren. Die Einwilligung einholen und die Status festlegen müssen Sie selbst.
Kann HubSpot französische und nicht französische Empfänger unterschiedlich tracken?
Ja, mit dem einwilligungsbasierten E-Mail-Tracking: HubSpot prüft vor dem Tracking den Status der Tracking-Einwilligung jeder Empfängeradresse. Die Einstellung lässt sich nicht auf bestimmte Länder beschränken, Sie unterscheiden also über die Status, die Sie festlegen, zum Beispiel „Consent not applicable“ für Kontakte außerhalb der betroffenen Regionen. Ohne die Beta senden Sie französischen Empfängern ohne Pixel-Einwilligung eine separate E-Mail mit deaktiviertem Tracking.
Seit wann gelten die CNIL-Regeln für E-Mail-Tracking-Pixel?
Die CNIL hat ihre Empfehlung am 14. April 2026 veröffentlicht. Für Adressen, die vor diesem Datum erhoben wurden, hatten Absender bis zum 14. Juli 2026 Zeit, die Empfänger zu informieren und ihnen einen Widerspruch zu ermöglichen.
Welche E-Mail-Tracking-Pixel sind von der Einwilligungspflicht ausgenommen?
Pixel, die ausschließlich der Absicherung einer Authentifizierung dienen, und die strikt auf die Zustellbarkeit beschränkte Messung von Öffnungen in E-Mails, die der Empfänger angefordert hat, etwa Transaktions-E-Mails oder Marketing-E-Mails, die mit Einwilligung versendet werden. Für die Zustellbarkeit erwartet die CNIL, dass Sie grundsätzlich nur das Datum der letzten Öffnung speichern.
Über diese Version
Diese deutsche Fassung basiert auf der aktualisierten englischen Fassung vom 23. Oktober 2026. Jede belegte Aussage wurde mit dem Wortlaut ihrer Quelle abgeglichen.
Quellen
- CNIL, „Pixels de suivi dans les courriers électroniques : la CNIL publie ses recommandations pour mieux protéger la vie privée“ (Délibération n° 2026-042 vom 12. März 2026, veröffentlicht am 14. April 2026; auf Französisch). cnil.fr
- CNIL, „Recommandation relative aux pixels de suivi dans les courriers électroniques“, am 12. März 2026 verabschiedeter Text (PDF, auf Französisch). cnil.fr
- CNIL, „Pixels de suivi dans les courriers électroniques : vous devez être mieux informés“, 14. April 2026 (auf Französisch). cnil.fr
- CNIL, „Questions-réponses - recommandation relative aux pixels dans les courriers électroniques de la CNIL“, 22. Juli 2026 (auf Französisch). cnil.fr
- CNIL, Folien zum Webinar „Recommandation relative aux pixels de suivi dans les courriers électroniques“, 28. Mai 2026 (PDF, auf Französisch). cnil.fr
- HubSpot Knowledge Base, „Manage consent for email open and click tracking“ (Beta, aktualisiert am 15. Oktober 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Knowledge Base, „Manage marketing email open and click tracking“ (aktualisiert am 22. September 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Knowledge Base, „Review email tracking consent guidelines“ (aktualisiert am 15. Oktober 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Knowledge Base, „Understand HubSpot email open and click tracking“ (aktualisiert am 3. Oktober 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Knowledge Base, „Add data privacy and consent information to a HubSpot form“ (aktualisiert am 8. September 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Knowledge Base, „Set up cookie tracking settings and consent banners“ (aktualisiert am 28. September 2026, auf Englisch). knowledge.hubspot.com
- HubSpot Community, „[Coming Soon] Consent Based Email Tracking Beta“, 8. September 2026, mit Antworten von HubSpot bis zum 15. Oktober 2026 (auf Englisch). community.hubspot.com